Sanierung von asbesthaltigen Brandschutzklappen in NRW und bundesweit
Asbesthaltige Brandschutzklappen
Asbesthaltige Bauteile, wie das Klappenblatt oder die umlaufende Dichtung wurden in Brandschutzklappen (BSK) in Deutschland bis ca. 1988 eingebaut.
Altersbedingt sowie durch häufig durchgeführten Prüf- und Wartungsmöglichkeiten, sind viele dieser Brandschutzklappen heute bei weitem nicht mehr in einwandfreiem Zustand.
Von den beschädigten Asbestprodukten können freigesetzte Asbestfasern über die Umgebungsluft in die Atemwege gelangen und so die Gesundheit gefährden.
Grundlage ist die TRGS 519
Bei beiden Varianten kann es zur Freisetzung von Asbestfasern kommen. Deshalb sind, auch wenn es sich nur um kleinteilige Elemente handelt, Schutzmaßnahmen und Arbeistpläne entsprechend der Asbestrichtlinie TRGS 519 erforderlich.
Brandschutzklappe mit asbesthaltiger
Anschlagdichtung
Asbesthaltige Anhaftungen
am Klappenblatt